Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, noch eine Nachfrage zu den Partnerschaftsmonaten: Es ist aber schon erlaubt in diesen vier Monaten zwischendurch auch Urlaubstage zu machen, oder? Im Gesetz steht "durchschnittlich 25 Wochenstunden erwerbstätig". Wenn ich Urlaubstage nehme, dann bin ich doch für diese Tage trotzdem erwerbstätig, oder? Für diese vier Monate bekomme ich doch auch entsprechende Urlaubstage, oder? (Also runter gerechnet auf die Teilzeitstunden.) Vielen Dank nochmal für Ihre Arbeit! LG Lilly
Hallo, ja, das geht. Liebe Grüße NB
Die letzten 10 Beiträge
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
 - Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
 - Oma Kinderbetreuung
 - Arbeitgeber will sich neu Aufstellen
 - Kita Absage
 - Neues Elterngeldbemessungsgrenze
 - Vernachlässigung
 - Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit
 - Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit
 - Elterngeld abgelehnt, über 5 Jahren in DE