Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Noch eine Frage!

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Noch eine Frage!

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Wenn meine Schwester ca. 8-9 Stunden meinen Sohn betreut, könnte sie das Elterngeld beziehen. Immerhin verbringt sie dann fast mehr Zeit mit ihm als ich. Und ich weiß, das man auch andere Personen angeben kann. LG Mama von Maurice


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nur, wenn er bei ihr lebt und dort seinen Lebensmittelpunkt hat. Sie können ihr das Geld doch auch aushändigen. Gruß, NB


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