Mitglied inaktiv
Wenn meine Schwester ca. 8-9 Stunden meinen Sohn betreut, könnte sie das Elterngeld beziehen. Immerhin verbringt sie dann fast mehr Zeit mit ihm als ich. Und ich weiß, das man auch andere Personen angeben kann. LG Mama von Maurice
Hallo, nur, wenn er bei ihr lebt und dort seinen Lebensmittelpunkt hat. Sie können ihr das Geld doch auch aushändigen. Gruß, NB
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