Mitglied inaktiv
Jetzt hab ich gleich noch eine Frage hinterher: Nach was würde denn das Elterngeld bemessen, wenn ich jetzt noch in der Elternzeit wieder schwanger werden würde. Wird hier der Mindestbetrag zugrunde gelegt oder das Einkommen vor dem 1. Kind? Sonja
..stimmt. Rechnen Sie hier: www.bmfsfj.de Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Bei der Bestimmung der 12 Kalendermonate werden Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, nicht mitgezählt.
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit