Mitglied inaktiv
Jetzt hab ich gleich noch eine Frage hinterher: Nach was würde denn das Elterngeld bemessen, wenn ich jetzt noch in der Elternzeit wieder schwanger werden würde. Wird hier der Mindestbetrag zugrunde gelegt oder das Einkommen vor dem 1. Kind? Sonja
..stimmt. Rechnen Sie hier: www.bmfsfj.de Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Bei der Bestimmung der 12 Kalendermonate werden Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, nicht mitgezählt.
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