Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

noch eine Frage hinterher

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: noch eine Frage hinterher

Mitglied inaktiv

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Jetzt hab ich gleich noch eine Frage hinterher: Nach was würde denn das Elterngeld bemessen, wenn ich jetzt noch in der Elternzeit wieder schwanger werden würde. Wird hier der Mindestbetrag zugrunde gelegt oder das Einkommen vor dem 1. Kind? Sonja


Mitglied inaktiv

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Bei der Bestimmung der 12 Kalendermonate werden Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, nicht mitgezählt.


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