Neue Vermeiter über Baby informieren

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Neue Vermeiter über Baby informieren

Hallo, Muss man bei einer Wohnungsbesichtigung, oder später beim unterzeichnen des Mietvertrages, den potenziellen neuem Vermieter über die Existenz eines wenige Monate alten Baby´s informieren oder ist das für einen Umzug und unterzeichnung des Mietvertrages irrelevant? Folgen Konsequenzen wenn man den Mietvertrag unterschreibt und mit Baby einzieht, ohne das der Vermieter davon wusste? Natürlich ist es nicht nett, aber es ist nahezu unmöglich als junge Eltern mit Baby eine Wohnung zu finden. Man sieht sich eine Wohnung mit Baby an - Absage! Wenige Wochen später, die gleiche Wohnung, ein anderer Makler und ohne Baby - Zusage! Das kanns ja wohl nicht sein! Danke für Tipps.

von Babybauch November13 am 03.09.2013, 15:49



Antwort auf: Neue Vermeiter über Baby informieren

Hallo, die Frage, wie viel Personen einziehen ist eine zulässige Grundfrage.anders der Kinderwunsch.Wenn man das verschweigt, kann es sein, dass man die Wohnung wieder verliert. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.09.2013



Antwort auf: Neue Vermeiter über Baby informieren

Hi, wenn das Baby schon auf der Welt ist, musst du es sagen, sonst kann es sein, das du nicht einziehen darfst oder gleich wieder die Kündigung erhälst. Der Vermieter muss jedem Bewohner der Wohnung erst zustimmen, so einfach darf keine weitere Person einziehen. Es ist wohl schwer, mit Kind :( Das ist auch z.B. mit einem Hund so und auch dem muss der Vermieter erst mal zustimmen. Wünsch dir viel Glück !!!

von mirico11 am 03.09.2013, 19:58



Antwort auf: Neue Vermeiter über Baby informieren

Ja, muss man. Wir haben schwanger mit Kleinkind alle Wohnungen bekommen können die wir ansahen. Wo wohnt ihr denn ?

von Sternenschnuppe am 03.09.2013, 22:22



Antwort auf: Neue Vermeiter über Baby informieren

Sorry, aber das stimmt so nicht. Natürlich muss man den Vermieter über das Kind und die Anzahl der Bewohner informieren, der Vermieter muss aber nicht jedem neuen Bewohner zustimmen! Im Gegenteil, solange es sich nicht um eine Untervermietung handelt hat der Vermieter KEIN Mitspracherecht wenn nach Mietbeginn weitere Personen mit einziehen bzw. Kinder kommen. Dann kann der Vermieter deswegen NICHT kündigen. Gemelde werden müssen die Personen aber auf jeden Fall da die Nebenkosten entsprechend angepasst werden müssen. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 04.09.2013, 09:41



Antwort auf: Neue Vermeiter über Baby informieren

Hi, da hast du recht, bei Untervermietung nicht :) Was in diesem Fall, aber nicht so ist ! Und Kinder die dann erst geboren werden, darf der Vermieter natürlich auch nicht verweigern, aber ein Erwachsener darf nicht einfach zu ziehen ( außer als Untermieter) :) Lg

von mirico11 am 04.09.2013, 11:50



Antwort auf: Neue Vermeiter über Baby informieren

Es ist genau anders herum. Der Vermieter kann Untervermietung verbieten, aber wenn z.B. nachträglich der Partner mit einzieht kann der Vermieter dagegen nichts sagen - genauso wie bei Kindern. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 04.09.2013, 12:05



Antwort auf: Neue Vermeiter über Baby informieren

Mit der Untervermietung war ich einfach der Meinung, da hab ich noch nie die direkte Erfahrung gemacht. Aber, ich kenne mehrere Fälle, in denen der Vermieter dagegen war, das noch jemand zu zieht und es deswegen nicht geklappt hat ???!!! Diese Mieter haben sich natürlich auch im Mieterbund erkundigt !

von mirico11 am 04.09.2013, 12:13



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Mit der Untervermietung war ich einfach der Meinung, da hab ich noch nie die direkte Erfahrung gemacht. Aber, ich kenne mehrere Fälle, in denen der Vermieter dagegen war, das noch jemand zu zieht und es deswegen nicht geklappt hat ???!!! Diese Mieter haben sich natürlich auch im Mieterbund erkundigt !

von mirico11 am 04.09.2013, 12:13



Antwort auf: Neue Vermeiter über Baby informieren

Untervermietung ist zustimmungspflichtig. Bekommt wer aber ein Kind, oder zieht ein paar7ehepaar zusammen, dann hat Vermieter kein Mitspracherecht, ausser die Wounung ist überbelegt - was wohl kaum der Fall sein dürfte. Also alles zwecks "Familienzusammenführung" geht OK. Tun sich nicht-Paare/ehepaare als Wohngemeinschaft zusammen, dann muß der Vermieter auch zustimmen, da das eher in Richtung Untervermietung geht. Aber, mal ehrlich. Wenn ich jetz schon weiß das es Stress wegen eines Kindes gibt, dann würde ich einen Teufel tun und ausgerechnet dort mieten. Weil, Probleme und Stress sind dann vorprogrammiert - wer hat da schon Bock drauf? Was nutzt die besten Wohnung wenn man im Dauer-Klinch liegt?

Mitglied inaktiv - 04.09.2013, 15:01