Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Namensgebung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Namensgebung

Sunny11

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Hallo Frau Bader! Ich bin in der 20. Woche schwanger und lebe vom Vater getrennt. Wir sind nicht verheiratet und seit 6 Wochen besteht kein Kontakt mehr. Nun ist meine Frage, ob ich nach der Geburt den Vornamen für mein Kind selbst aussuchen darf!? Und wann müsste ich den Vater um seine Zustimmung bitten? Bis jetzt gibt es weder eine Vaterschaftsanerkennung noch das gemeinsame Sorgerecht. Kann der KV diese beide Dinge auch ohne mein Wissen vor der Geburt beantragen? Danke im Voraus! LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Vater darf den Kindsnamen mitbestimmen, wenn ein gemeinsames Sorgerecht besteht. Dies kann er erhalten, wenn Sie dem zustimmen oder er es gerichtlich durchsetzt. So lange haben Sie das alleinige Sorgerecht und dürfen auch dem Kindnamen alleine aussuchen. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Kannst den Namen alleine aussuchen solange er kein Sorgerecht hat. Dieses kann er beantragen, aber Du musst dem noch zustimmen. Solange Du das nicht hast kannst den Namen alleine wählen.


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