Mitglied inaktiv
hallo ich bin geschieden und mein sohn wid im februar 5 j. habe einen neuen partner und auch ein kind von ihm . nun möcht ich bald wieder heiraten. Wie sieht es da mit dem namen von meinem grossen aus? kann er den neuen auch annehmen kan das jugendamt meinen ex dazu zwingen?? weil es in der schule doch nachher blöd ist wen er anderst heist wie seine mutter oder sin bruder und "vater"! lg schneefloeckchen
Hallo, nein, er behält den Namen.Eine Änderung ist nur mit Zustimmung des vaters oder in Sonderfällen möglich. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Ich fürchte, die bloße Empfindung, dass dies "blöd" ist, reicht dafür nicht aus...ich denke, es müßte z. B. ein offizielles psychologisches Gutachten usw. geben, woraus hervorgeht, wie sehr das Kind darunter leidet. Ich persönlich kenne etliche Fälle, in denen das Kind anders heißt als Mutter und/oder Geschwister - das muß nicht zwangsläufig zu Problemen führen. Problematisch wird es ja meist dann, wenn die Mutter dies dem Kind gegenüber ständig thematisiert bzw. dramatisiert...
Mitglied inaktiv
Hi, egal wie der Name nach aussen hin wahrgenommen wird, es ist ein Hinweis auf seine Herkunft und diese soll nicht fahrlässig weggewischt werden. Lt. Gesetzgebung muss der namensgebende Vater der Einbenennung in die Stieffamilie zustimmen. Übrigens, bedenke doch, wie es aussieh wenn seine Mitschüler erfahren, dass das Geschwisterchen einen anderen Vater hat, aber der Name "gelöscht" wurde. Das halte ich für viel schlimmer, als wenn man einfach bei den Tatsachen bleibt,... und sich mit der Wahrheit auseinandersetzt. cu
Mitglied inaktiv
Du brauchst die Zustimmung des Vaters, im Notfall entscheidet das Familiengericht. Bei uns war das auch so, hab den Namen meiner To. gleich geändert und mein jetziger Partner hat sie dann nach einem Jahr adoptiert. Haben meinem Ex alles vorgekaut, ihn mit zum Notar geschleppt und seine Kosten übernommen, hat funktioniert.
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner