Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Namensannahme*gerne auch an alle*

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Namensannahme*gerne auch an alle*

Mitglied inaktiv

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Hallo, habe einen sohn der meinen nachnahmen trägt. mit dem vater (nicht zusammenlebend) besteht das geimensame sorgerecht. sollte ich meinen neuen partner heiraten würd ich ja dessen namen annehmen, wie verhält sich da mit meinem sohn. muss der vater da zustimmen? das würd der nämlich nie machen!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, muss er. Wenn das Kind 5 ist auch das Kind. Das Vormundschaftsgericht kann die Einwilligung ersetzen, wenn wichtige Gründe vorliegen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Andrea, ja, leider ist das so. Der Vater muß zustimmen, andernfalls hast Du kaum Chancen für eine Namensänderung. Eine Möglichkeit ist, das ein Gericht entscheidet zum Wohle des Kindes. Aber das ist eher unwahrscheinlich. Lieber Gruß Heike


Mitglied inaktiv

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Hallo! Es besteht aber auch die Möglichkeint das dein Freund deinen Namen annimmt dann habt ihr nicht die rennerei!*lol* Gruß Steffie


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