Mitglied inaktiv
Hallo, habe einen sohn der meinen nachnahmen trägt. mit dem vater (nicht zusammenlebend) besteht das geimensame sorgerecht. sollte ich meinen neuen partner heiraten würd ich ja dessen namen annehmen, wie verhält sich da mit meinem sohn. muss der vater da zustimmen? das würd der nämlich nie machen!
Hallo, ja, muss er. Wenn das Kind 5 ist auch das Kind. Das Vormundschaftsgericht kann die Einwilligung ersetzen, wenn wichtige Gründe vorliegen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Andrea, ja, leider ist das so. Der Vater muß zustimmen, andernfalls hast Du kaum Chancen für eine Namensänderung. Eine Möglichkeit ist, das ein Gericht entscheidet zum Wohle des Kindes. Aber das ist eher unwahrscheinlich. Lieber Gruß Heike
Mitglied inaktiv
Hallo! Es besteht aber auch die Möglichkeint das dein Freund deinen Namen annimmt dann habt ihr nicht die rennerei!*lol* Gruß Steffie
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit