hechse
Hallo Frau Bader, ich bin 29 und in der 15. Woche schwanger. Ich arbeite VZ in einem unbefristeten AV in der Gastronomie im Service. Mein AG hat mich dazu angehalten mich "Teilzeit"-Arbeitsunfähig schreiben zu lassen ( sprich 4 Std täglich). Ich habe immer viel stress in der Arbeit, eigentlich keine Zeit mich hinzusetzen und vom mehr als 5 kg heben sprech ich erst garnicht. Ich war vor kurzem 3 Wochen wegen Komplikationen krankgeschrieben, das hat eigentlich ganz gut getan, aber daraufhin habe ich nur noch 890 € Netto bekommen. Allerdings macht mir der Service schon spass und das trinkgeld brauche ich auch dringend, da der nettostundenlohn bei 6,22 Euro liegt. Er möchte das ich dann in den 4 Std keinen Service mehr mache sondern irgendwelche anderen sachen wir wäsche waschen etc. ich möchte das nicht und wie gesagt, mir fehlt dann auch mein trinkgeld Frage 1. darf er mir eine andere arbeit geben als in meinem vertrag (service) steht? Frage 2. kann ich mit meiner Frauenärztin über das geplante BV sprechen? Frage 3 entsteht mir für die berechnung des elterngeldes ein nachteil wenn ich ins BV gehe? Sie würden mir mit der Beantwortung sehr helfen. Vielen Dank im Vorraus .
Hallo, 1. Das kommt auf den Vertrag und die Zumutbarkeit an 2. Klar 3. Nein Liebe Grüße NB
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