Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachnamen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nachnamen

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich habe einen Sohn von meinem Ex Mann, bin seid 5 Jahren rechskräftig geschieden und mein Ex Mann hat das volle Sorgerecht abgegeben vor Gericht.Er hat nur noch besuchsrecht.und wir tragen beide noch seinen Nachnamen. Ich bin nun in der 37 Woche(mit meinem neuen Lebensgefährten) und wir haben beim Jugendamt alles geklärt damit es als sein Kind anerkannt wird. Er möchte das es seinen Nachnamen trägt. Nun wollen wir negstes Jahr heiraten nun meine Frage. Ich möchte und mein Sohn auch das wir alle den gleichen Nachnamen also den von meinem jetzigen lebensgefährten tragen. Der Erzeuger von meinem Sohn hat keinerlei Kontakt zu ihm...seid Jahren zahlt keinen Unterhalt nix. Er reagiert auch nicht wenn ich ihn anschreibe.Was muß ich tun was kann ich machen.lg.Alexandra


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Vater muss zustimmen, die Zustimmung kann gerichtl. ersetzt werden. Dafür muss es aber schwerwiegende Gründe geben Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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da das kind seinen namen trägt, muß er der einbenennung zustimmen. wenn er nicht reagiert, frag doch mal beim ja oder standesamt nach, ob man die zustimmung nicht richterlich ersetzen kann. der junge wird aber auch gefragt....


Mitglied inaktiv

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Mein Sohn ist 7 Jahre und er möchte ja den Nachnamen von seinem "Papa" er hat zu dem anderen keinen bezug kennt ihn nicht hat ihn seid 4 Jahren nicht gesehen oder sonst was von ihm gehört. Danke für die Antwort dann werde ich mich an einen Rechtsanwalt wenden .


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