Mitglied inaktiv
Hallo! Wir erwarten unser erstes Kind und sind nicht verheiratet. Ich weiß, dass mein Partner Sorgerecht auch vor der Geburt beantragen kann aber wie ist es mit dem Nachnamen? Darf das Kind dann auch nach ihm heißen oder nur nach mir? (Wir finden es nicht so wichtig, welchen Namen das Kind bekommt, allerdings würden wir uns gerne entscheiden, bevor wir den Vornamen festlegen.) Vielen Dank im voraus für die Info.
Hallo, ist es eine Nachnahme oder geht es um einen Nachnamen? ;-) Es kann auch seinen Namen bekommen. Aber vorsicht: dabei bleibt es auch bei einer Trennung. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Vaterschaft kann man auch vor der geburt anerkennen. Das gemeinsame Sorgerecht kann man AUCH vor der Geburt erklären wenn man möchte. Beides geht problemlos bei der Beurkundungsstelle des Jugendamtes Sobal die Vaterschaft anerkannt ist, kann das Kind auch ab Geburt den Nachnamen des Vaters bekommen. Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Aber wenn Ihr euch mal trennen solltet behält das Kind den Nachnamen des Vaters. ICh stecke deshalb gerade in ganz tollen Schwierigkeiten
Mitglied inaktiv
Ähm, sorry, ja, Rechtschreibfehler! (Oder Freudsche Ausrutscher?) Vielen Dank für die Infos!
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