Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachnahme des Kindes

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nachnahme des Kindes

Mitglied inaktiv

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Hallo! Wir erwarten unser erstes Kind und sind nicht verheiratet. Ich weiß, dass mein Partner Sorgerecht auch vor der Geburt beantragen kann aber wie ist es mit dem Nachnamen? Darf das Kind dann auch nach ihm heißen oder nur nach mir? (Wir finden es nicht so wichtig, welchen Namen das Kind bekommt, allerdings würden wir uns gerne entscheiden, bevor wir den Vornamen festlegen.) Vielen Dank im voraus für die Info.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ist es eine Nachnahme oder geht es um einen Nachnamen? ;-) Es kann auch seinen Namen bekommen. Aber vorsicht: dabei bleibt es auch bei einer Trennung. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Vaterschaft kann man auch vor der geburt anerkennen. Das gemeinsame Sorgerecht kann man AUCH vor der Geburt erklären wenn man möchte. Beides geht problemlos bei der Beurkundungsstelle des Jugendamtes Sobal die Vaterschaft anerkannt ist, kann das Kind auch ab Geburt den Nachnamen des Vaters bekommen. Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

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Aber wenn Ihr euch mal trennen solltet behält das Kind den Nachnamen des Vaters. ICh stecke deshalb gerade in ganz tollen Schwierigkeiten


Mitglied inaktiv

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Ähm, sorry, ja, Rechtschreibfehler! (Oder Freudsche Ausrutscher?) Vielen Dank für die Infos!


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