Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutteschutz

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutteschutz

Mitglied inaktiv

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Hallo, besteht die Möglichkeit, die 6 Wochen Mutterschutz vor der ET nach hinten zu verschieben? Wenn ich also in den 6 Wochen arbeite, dass ich dann trotzdem insgesamt 14 Wochen Mutterschutz habe. Oder "verfallen" diese 6 Wochen dann einfach und ich habe nur die 8 Wochen Mutterschutz nach ET. Vielen Dank ildiko


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, gesetzl. geht das, ist aber, wenn es zu viel wird, jederzeit widerruflich. Das Hintendranhängen klappt nur, wenn der AG zustimmt Gruß, NB


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