Stella74
Hallo Frau Bader, ich befinde mich noch bis zum 18.06.2012 in Elternzeit. Nun bin ich wieder schwanger (ET 19.07.2012) und werde mich ab dem 07.06.2012 im Mutterschutz befinden. Nach langen Streit mit meinem AG (auch vor Gericht) bzgl. der Elternzeit und Arbeiten in der Elternzeit (mein AG hat mir sehr viel Ärer gemacht, wollte mir das 3. Jahr EZ nicht geben und wollte mich ganz klar loswerden), kam es Ende 2011 zum Auflösungsvertrag nach der Elternzeit, d. h. ab dem 19.06.2012. Wie ist das denn nun mit dem Mutterschaftsgeld und dem Arbeitslosengeld? Bekomme ich Elterngeld fürs 2. Kind? Da ich mich ja dann im Mutterschutz befinde, kann ich mich doch nicht arbeitslos melden, weil ich mich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stellen kann. Oder? Welche Bezüge bekomme ich? ich habe bisher in der Elternzeit nicht gearbeitet. Vielen Dank für Ihre Antwort und Ihren Rat. Viele Grüße, Stella
Hallo, 1. EG ist einfach, das kann man auch nachrechnen bei www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner 2. Schwieriger ist es mit dem Arbeitslosengeld, denn das ist umstritten u die Ämter sind angewiesen, es nicht auszuzahlen. Lesen Sie mal hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_165870/zentraler-Content/HEGA-Internet/A07-Geldleistung/Dokument/HEGA-10-2009-Regelungen-MuschG.html Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Du warst dann drei Jahre in Elternzeit fürs 1. Kind? Dann bekommst du an Elterngeld nur den Sockelbeitrag von 300 Euro. (Wäre auch nicht anders, wenn du keinen Auflösungsvertrag hättest). Beim Arbeitslosengeld meine ich, dass du es nur bekommst, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, also die Betreuung der Kinder nachweisen kannst. Und dann auch nur in der Höhe wie du arbeiten könntest (also zB Halbtagskinderbetreuung = Halbtags-ALG1) Gruß Sabine
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