Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutzzahlung-wie oft steht es mir zu?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschutzzahlung-wie oft steht es mir zu?

sunshinemutti

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Hallo, Ich erwarte mein drittes Kind und habe das letzte mal bis zum Mutterschutz meines 1.Kindes gearbeitet. Also zwischen den Kindern nicht (da war ich in Elternzeit). Habe beim 1. und beim 2. Kind normal Mutterschutz gezahlt bekommen von der Krankenkasse und vom Arbeitgeber. In dieser Schwangerschaft hat die Krankenkasse gezahlt, der Arbeitgeber aber nicht. Hat er das vergessen, oder steht mir gar nichts mehr zu? (habe einen laufenden Arbeitsvertrag)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, den Anteil des AG erhalten Sie ab dem ersten Tag nach dem Ende der vorherigen EZ Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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Den Zuschuss vom AG gibt es nur, wenn man während des Mutterschutzes nicht in Elternzeit ist. Mal ein einfaches Beispiel: Mutter bekommt Kind A, nimmt 1 Jahr Elternzeit. Das zweite Kind (B) kommt 2 Monate nach dem ersten Geburtstag von Kind A. Hier bekommt die Mutter den Zuschuss vom AG, weil sie ja ab dem 1. Geburtstag - nach Ende Elternzeit - wieder hätte arbeiten müssen. Hätte die Mutter dagegen 2 Jahre Elternzeit genommen, dann hätte sie den Zuschuss nicht bekommen, weil sie ja zum Zeitpunkt des neuen Mutterschutzes sowieso noch in Elternzeit gewesen wäre. Wann sind denn deine Kinder geboren? Und wie hattest du Elternzeit angemeldet? Gruß Sabine


peekaboo

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So weit ich weiß, steht Dir vom AG nichts zu, da du zwischen den Kids nicht gearbeitet hast. Hast Du zwischen Kind 1 und 2 gearbeitet? Lg Peeka


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