Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutzurlaub

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschutzurlaub

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich hab am 09.06.2009 meinen Sohn totgeboren. heute habe ich von der Krankenkasse ein schreiben bekommen, dass sie mir Mutterschaftsgeld vom 28.04. bis 04.08.2009 gewähren. Soweit so gut. Ich habe dann dort angerufen und gefragt wielange mir denn dann nun Mutterschaftsurlaub zusteht und sie sagte bis 04.08.2009. Ich habe aber mal gehört, dass mir auch noch die 6 Wochen von vorher zustehen, da ich die ja nicht nehmen konnte. Was stimmt denn nun und welche möglichkeiten habe ich? Danke für ihre hilfe Susanne


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das tut mir ganz furchtbar Leid - etwas schlimmeres kann einer Mutter nicht passieren. Wenn das tot geborene Kind bei der Entbindung mindestens 500 g wiegt, handelt es sich um eine Totgeburt (siehe §29 Abs.2 PersStGAV). Leistungsrechtlich (Anspruch auf Mutterschaftsgeld) wird es genauso behandelt wie eine Lebendgeburt. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Fr. Bader, mein Sohn wog 830 gramm und das war ja auch nicht meine Frage. Mir wurde ja das Mutterschaftsgeld schon bewilligt. Meine Frage war wie lange mir Mutterschaftsurlaub zusteht. Ich konnte ja die 6 Wochen vor der Geburt keinen Mutterschaftsurlaub nehmen - kann ich den jetzt noch dran hängen? also stehen mir jetzt 14 Wochen nach der Geburt zu? Oder gar 18 Wochen? Susanne


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Ihnen die normalen Rechte zustehen, müssen Sie auch die gesamte Zeit in Anspruch nehmen dürfen. Also 6 Wo. davor und (bei einem Frühchen) 12 Wo danach. Liebe Grüsse, NB


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