Mitglied inaktiv
hallo - wenn ich das kind erst 2 wochen nach dem termin bekommen würde, müsste ich dann 6 wochen nach der geburt mit arbeiten anfangen (wenn ich keinen erziehungsurlaub mache)? darf man eigentlich auch während des mutterschaftsurlaubs arbeiten? vielen dank im voraus
Hallo, wenn das Kind später kommt, verlängert sich der Mutterschutz. Man darf VOR der Geburt im Mutterschutz arbeiten aber nicht danach. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Nein. Du fängst immer 8 Wochen nach der Geburt wieder an. Früher ist verboten! VOR der Geburt darfst Du auf eigenen Wunsch auch in der Mutterschutzfrist arbeiten. Du darfst dies jederzeit wieder beenden. Manche Arbeitgeber verlangen dafür eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Arzt. Nach der Entbindung mußt Du jedoch die 8 Wochen zuhause bleiben und darfst auf keinen Fall arbeiten, egal wie gut Du Dich fühlst.
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber
- Schwangerschaftsbescheinigung für den Arbeitgeber
- Betriebsstillegung Übergang Mutterschutz
- ungefragte Urlaubsabgeltung vor Mutterschutz
- Neuer job
- Abmeldung Religionsunterricht
- Abmeldung Religionsunterricht
- Elterngeld Verschiebung Bemessungszeitraum
- Streichung Kindergartenzuschuss
- Neuer Arbeitsort nach Elternzeit da Umfirmierung