Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

mutterschaftsurlaub

Frage: mutterschaftsurlaub

Mitglied inaktiv

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hallo - wenn ich das kind erst 2 wochen nach dem termin bekommen würde, müsste ich dann 6 wochen nach der geburt mit arbeiten anfangen (wenn ich keinen erziehungsurlaub mache)? darf man eigentlich auch während des mutterschaftsurlaubs arbeiten? vielen dank im voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn das Kind später kommt, verlängert sich der Mutterschutz. Man darf VOR der Geburt im Mutterschutz arbeiten aber nicht danach. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Nein. Du fängst immer 8 Wochen nach der Geburt wieder an. Früher ist verboten! VOR der Geburt darfst Du auf eigenen Wunsch auch in der Mutterschutzfrist arbeiten. Du darfst dies jederzeit wieder beenden. Manche Arbeitgeber verlangen dafür eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Arzt. Nach der Entbindung mußt Du jedoch die 8 Wochen zuhause bleiben und darfst auf keinen Fall arbeiten, egal wie gut Du Dich fühlst.


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