Mitglied inaktiv
Hallo, bin ab 24.07. im MuSChutz, der errechnete ET ist der 04.09.! Ich weiss falls mein Kind früher kommt oder auch später verkürzt bzw. verlängert sich der Mutterschutz. Reicht das, wenn ich meinem AG bescheid gebe, falls der MuSchutz länger dauert und wem muss ich noch bescheid geben?! Ich würde wieder am 01.11. anfangen zu arbeiten! Vielen Dank Gruss NATHA02
Hallo, noch der KK-aber die erfährt der E T ja sowieso! Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Beendigung Teilzeit während Mutterschutz
- Erbe bei eventuellem Tod des Kindsvater
- Elterngeld für ausländische Eltern
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2