Sabi1988
Hallo Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich finde leider nichts passendes dazu im Netz. Ich bin nun ab heute im Mutterschutz und habe von meiner Krankenkasse auch schon das Mutterschaftsgeld von 546€ erhalten. Ich habe zwei Arbeitgeber, also Hauptjob und einen Nebenjob, der jedoch auch sozialversicherungspflichtig ist da über 451€. Wie sieht es mit dem Mutterschaftsgeld aus dem Zweitjob aus? Hier ist ja nun nicht die Knappschaft (wie bei Minijob) zuständig.
Hallo, auch von diesem AG bekommen Sie MG, beides eben anteilig. Liebe Grüße NB
Behnke
Am Verfahren der Berechnung ändert sich ja nichts. Das Verhältnis der Einkommen zu einander bestimmt die Zuschüsse der AG zum Mutterschaftsgeld. Zur Berechnung kann man sich auch hier dem Rechner der Knappschaft bedienen: https://www.kbs.de/DE/20_firmenkunden/04_arbeitgeberversicherung/zum_thema/inhalt_thema_2/09_aufwendungen_zuschuss_mutterschaftsgeld.html?nn=107820
Die letzten 10 Beiträge
- Schwangerschaft neuer Vertrag
- Beschäftigungsverbot/Elterngeld
- Mutterschaftsgeld / Elternzeit / Minijob
- Trotz driftet
- Trotz driftet
- Gehalt im Beschfätigungsverbot
- Anspruch auf Elterngeld bei hoher Abfindung im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes
- Krankmeldung mit Prognose
- Rechte und Pflichten
- Elternzeit