Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

mutterpass

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: mutterpass

Mitglied inaktiv

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mein ag hat mich gekündigt .in den zwei wochen k-frist habe ich dem ag meine schwangerschaft pers. mit ärztlichen attest angezeigt . der ag will nun meinen mutterpass einsehen und kopiert haben. hat er das recht in meinen pers. m-pass einzusehen und gar zu kopieren? muß ich den ag auch noch was zu der nicht rechtskräftigen kündigung schriftl. zukommen lassen oder reicht meine pers. info sowie attest vom arzt? danke maja


Mitglied inaktiv

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Hallo, ließ mal in deinem Mutterpaß die Hinweise für Schwangere,da steht nämlich das der Ag eine Einsichtnahme nicht verlangen kann. Also,bei mir hat das Ärztliche Attest über die Schwangerschaft ausgereicht,da steht ja auch der voraussichtliche ET drauf. Lg Sterni


Mitglied inaktiv

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Der Arbeitgeber hat definitiv keinerlei Recht, Deinen Mutterpaß einzusehen oder gar Kopien zu verlangen. Wen Du`s "wasserdicht" machen willst: schick ihm die ärztliche Bescheinigung mit Einschreiben oder gib sie ihm vor Zeugen. Alles Andere ist seine Sache: als Arbeitgeber muß er mit dem Mutterschutzgesetz vertraut sein. In Streitfällen einfach mal das Gewerbeaufsichtsamt einschalten.


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