Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Muttergeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Muttergeld

lyla2009

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Hallo Frau Bader, nach der Elternzeit werde ich nur wenige Monate arbeiten,bis ich in den Mutterschutz für unser zweites Kind gehe. Wie berechnet sich das Mutterschaftsgeld,wenn man die letzten 3 Monate vor Eintritt des Mutterschutzes einen Monat 60% und die anderen beiden (letzten) Monate 100% gearbeitet hat? Wird eine Durchschnittssumme gebildet,oder erhält man 100% Mutterschaftsgeld? Wie würde es aussehen,wenn man nur 2 Monate vor Mutterschutzbeginn arbeitet. Gilt dann der Verdienst,den man in den beiden Monaten erhalten hat,oder wird ein weiter zurückliegender Monat mit herangezogen? Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, sorry, bitte genau schreiben, welche beiden und welche drei letzten Monate. Verstehe das nicht Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Es zählt das was Du nach Vertrag dann verdienen würdest.


sternenfee75

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Der Durchschnitt ist nur dann relevant, wenn man z.b. Durch Provisionen /Zuschläge schwankendes Gehalt hat. Ansonsten bekommt man das, was man auch bekommen würde, wenn man arbeitet.


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