MiezMiez
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich im Beschäftigungsverbot, werde vorraussichtlich Ende März entbinden und nach dem MuSchu nochmal für zwei Monate ins Beschäftigungsverbot gehen. Mein Mann wird im 1. & 4.-16. Monat Elternzeit nehmen. Zu dieser "Kreation" habe ich nun folgende Fragen: 1) Stehen uns 14 Monate Eg zu, obwohl ich nur MuSchuLeistungen beziehen werde und kein weiteres Elterngeld (der Detailrechner hat mir als Ergebnis das Eg schon auf 0 Euro gesetzt)? 2) Muss ich trotzdem im Eg-Antrag die MuSchuLeistungen als Eg beantragen? Mit dem MuSchuGeld soll (wenn das Kind kein Frühchen wird und den MuSchu verschiebt) mein Leistungsbezug auch enden. 3) Ist es richtig, dass ich somit dann einen Elternzeitzeitraum und mein Mann zwei Zeiträume verbraucht hat? Danke für Ihre Hilfe!
Hallo, 1. Nein, die beiden Monate MG werden Ihnen zugerechnet 2. Nein 3. Ja Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Also Elternzeit kann er bis zu 3 Jahre nehmen. Elterngeld kann er allerdings maximal 12 x bekommen. Da komme ich bei Deiner Aufzählung auf mehr Monate Die ersten zwei gehören immer der Mutter, da sind zwei von möglichen 14 weg. Bei einem Beruf mit BV in der Stillzeit, warum nimmst Du nur zwei Monate danach wenn ich fragen darf ? .
MiezMiez
Sternenschnuppe: Weil ich dann abstille und wieder arbeiten möchte - und den Rest Ez macht dann mein Mann. Ja, das verstehe ich, dass die beiden Monate auf mich gehen. Allerdings weiß ich nicht, ob uns zusammen 12 oder 14 Eg-Monate zustehen, wenn ich nur die zwei Monate Mutterschutz mache.
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner