Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Muss ich weiter arbeiten?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Muss ich weiter arbeiten?

NadineSz

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Hallo, ich habe soeben einen bösen Anruf von meinem Chef bekommen. Am Freitag habe ich verkündet, dass ich in der 8. Woche schwanger bin. Dazu gab es erstmal keinen Kommentar. Nun heute der Anruf. Vorweg, ich arbeite als Nachtwache in der Altenpflege und habe einen dementsprechenden Vertrag. ( Er bezieht sich nur auf die Arbeit in der Nacht). Nun hat mein Chef mich angerufen und mir wirklich gedroht mit lauter Stimme, er würde mir kein Beschäftigungsverbot aussprechen und ich müsste alternative Arbeiten am Tag für ihn erledigen. Kann er das so einfach bestimmen? Was das nun für arbeiten sein werden, konnte er mir nicht sagen. Anscheinend aber nicht in der Pflege. Wie weit kann und darf er gehen? Muss ich mir nun Sorgen machen? Er meinte auch ich solle meinen Frauenarzt nach einem Beschäftigungsverbot fragen. Würde dieser mir aufgrund dessen eins ausstellen? Lieben Gruß , Nadine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie dürfen bis 20:00 Uhr arbeiten. Eine Umsetzung ist nur dann zulässig, wenn keine festen Arbeitszeiten im Vertrag geregelt sind. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Was steht im Vertrag genau? Von wann bis wann sind deine Arbeitszeiten festgelegt? Dein Frauenarzt darf dir kein BV ausstellen, wenn medizinisch kein Grund vorliegt. Wegen den Arbeitszeiten und Tätigkeiten jedenfalls nicht. Eine zumutbare Ersatzarbeit darf der AG prinzipiell schon anbieten, das muss nicht dieselbe Tätigkeit sein wie zuvor. Warum ist der Chef so wütend? Bist du erst kurz im Unternehmen?


Mitglied inaktiv

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Klar darf der AG dir Ersatzarbeit geben. dazu ist er sogar rechtlich verpflichtet. Nur dann wenn er absolut gar keine andere Möglichkeit hat dich so einzusetzen, das das Mutterschutzgesetz eingehalten wird, darf er Dir ein BV geben. Ich würde mal sagen, wenn er Dich als Wache oder Telefonistin am Tag einsetzt, dann dürfte das völlig OK sein. Pflege dagegen könnte problematisch werden. Und ein Arzt darf dir nur ein BV ausstellen wenn deine Gesundheit oder die des Kindes massiv gefährdet wären. Das dürfte er auch bei Nachfragen gut begründen müssen das es jetzt recht schnell den Anschein eines Gefälligkeits-BV geben dürfte.


Mitglied inaktiv

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Hallo, wenn es ein Vertrag mit festgelegten Arbeitsstunden in der Nacht ist, dann darf der Chef die Stelle nicht einfach in den Tagdienst "übertragen". Das wäre unzulässig. Genau prüfen und notfalls die Gewerbeaufsicht einschalten.


Mitglied inaktiv

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Die TE darf jetzt noch ganz legal bis 22 Uhr arbeiten und das novellierte Mutterschutzgesetz sieht vor, dass alle Schwangeren künftig bis 22 Uhr und auch sonntags arbeiten dürfen. Das wäre voraussichtlich ab Januar dann ohnehin erlaubt. Die Nachtstunden bis 22 Uhr kann der Arbeitgeber also auf jeden Fall von ihr weiterhin verlangen. Das muss keine Nachtwache sein, dass kann auch eine Ersatztätigkeit sein. Und dann würde ich gerne mal den Text im Arbeitsvertrag sehen, welche Nachtstunden da festgelegt sind.


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