brittachen
Hallo Frau Bader, Ich lebe seid einem Jahr von meinem Mann getrennt, Scheidung folgt in Kürze. Die älteste Tochter lebt bei meinem Mann, die drei kleinen leben bei mir.Mein Mann zahlt Unterhalt für die Kinder, jedoch nicht für mich. Nach der Trennung bezog ich zunächst Hartz 4. Nun arbeite ich seid 01.01.16 für 25 Stunden die Woche.Ich werde weiterhin mit H4 geringfügig aufstocken müssen. Bin ich verpflichtet meinen Mann davon zu erzählen? Oder geht es ihn nichts an? Kann ich mich weigern ihm zu sagen wo ich arbeite, falls er fragt? Ich befürchte leider, dass er dort auftauchen und "Alarm" machen wird. Zur Zeit ist leider überhaupt nicht mit ihm zu reden. Danke für die Auskunft. LG
Hallo, da er keinen Unterhalt an Sie zahlt geht es ihn nichts an. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Denn die hat einen Unterhaltsanspruch von der Mutter ! Zahlst Du ?
Mitglied inaktiv
wenn die ap den tz-job aufstocken muß, wird wohl kaum etwas für den unterhalt übrig bleiben..... und nur weil es die älteste tochter ist, ist diese nicht unbedingt volljährig, daß sie informiert werden müßte, weil unterhalt an sie ginge.
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