stromi1986
sehr geehrte fr bader der KV trennte sich ca. in der 8/9ten woche von mir und liess uns allein (da er kein kind mehr wollte),er meldete sich auch die ganze schwangerschaft nicht.jetzt nachdem der kleine da ist zweifelt er mit einem mal an das es unser gemeinsames kind ist und hat auch bisher die vaterschafft nicht an erkannt somit geht nun alles vor gericht... meine frage ist nun muss ich ihn davon unterrichten was mit unserem kind ist (muss jetzt zum beispiel operiert werden)..oder brauche ich ihn zumindest solang er die vaterschaft nicht an erkannt hat nicht zu erzählen was mit ihm ist??? kann ich wenn ich ihn nicht bescheid gebe über dinge die unser kind an gehen ein vom JA auffem "deckel"bekommen....? und wenn alles durch ist bei gericht und er die vaterschaft an erkannt hat,muss ich ihm dann alles erzählen was unseren sohn betrift....? oder muss ich dies nicht...? ich habe das alleiniege sorgerecht...unser sohn ist jetzt 6 wochen alt er kann kein unterhalt bezahlen daher bekomme ich unterhalts vorschuss da er als er erfuhr das wir ein kind erwarteten am 13 eines monats ,direkt zum 15 des gleichen monats seine dmalige arbeitsstelle kündigte,und mir eine sms schrieb dur wirst nie einen cent von mir sehen....
Hallo, wenn es vor Gericht gehen, haben Sie doch einen RA und ich darf mich nicht einmischen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
du brauchst nichts befürchten, du bist nicht verpflichtet, ihn zu informieren. schon gar nicht, wenn er als vater noch gar nicht offiziell ist und sein umgangsrecht noch nicht mal wahrnimmt. mit den unterhaltszahlungen hat das aber nichts zu tun, das ist komplett außen vor. wenn du glück hast, läßt er dich in ruhe und kommt auch nicht auf doofe ideen, zb das gemeinsame sorgerecht zu beantragen. aber das mußt du abwarten.