kernhsil
Hallo Frau Bader, Meine Tochter wurde am 06.5.2010 geboren. Ich habe 3 Jahre Elternzeit genommen. Diese wird am 05.05.2013 ablaufen. Falls ich bis dahin nicht schwanger werde, werde ich danach nur in Teilzeit arbeiten können. Vor der Geburt habe ich aber in Vollzeit gearbeitet. Was passiert, wenn ich wieder schwanger werde u. ich mich am 06.05.2013 im Mutterschaftsurlaub (6 Wochen vor dem Errechneten Termin?) befinden würde? Müsste ich trotzdem meinen Grundvertrag davor schon ändern? Danke für die Info im Voraus Mit freundlichen Grüssen
Hallo, dass kommt darauf an, was mit dem AG vereinbart ist, Wenn Sie die TZ schon vereinbart haben, bekommen Sie nur den TZ-Lohn Liebe Grüsse NB
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen
- Kita Absage
- Neues Elterngeldbemessungsgrenze
- Vernachlässigung