Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Muss ich da dann zahlen?

Frage: Muss ich da dann zahlen?

mami134

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Guten Tag, Im Jahr 2016 freute ich mich auf mein erstes Kind, die SW verlief sehr gut ohne Probleme und ich erhielt von meinen Ärzten grünes Licht für eine Hausgeburt. Meine Hebamme vom GH kam , wenn sie es nicht vergaß, einmal im Monat zur Routineuntersuchung, im Juli ging sie in Urlaub und Anfang August (7.8.) unterschrieb ich ihr dann den Rufbereitschaftsvertrag.Bis dahin war von mir ausdrücklich gesagt worden, das ich zu Hause entbinden möchte, da ich in fremden Räumlichkeiten Entspannungsprobleme habe.Kaum war unterschrieben wollte sie mich nötigen dann unter Wehen ins GH zu fahren, mit der Begründung sie hätten zu wenig Personal und die 1 Stunde Fahrt wären den Hebammen zu weit, mir aber durchaus zumutbar in meinem Zustand. Der ET war 30.8.16 und 4 Tage vorher teilte sie mir mit, das wenn ich nicht ins GH fahren möchte , ich es dann hier alleine tun müßte. Für die Rufbereitschaft kassierte das GH aber 600€, für nichts. Das machte mir natürlich sehr viel Streß, also versuchte ich eine Kompromisslösung zu finden und schrieb meine Hebamme übers Wochende vor Termin an. Diese aber wiederum kündigte ohne Rücksprache und Vorwarnung mir die Rufbereitschaft ein Tag vor dem ET. So kurzfristig eine andere zu finden habe ich versucht ,wurde aber seitens der Hebammen abgelehnt.Ich stand nun ganz allein da und wußte nicht was ich machen sollte. Am Entbindungstermin telefonierte ich nochmal mit meiner Hebamme und fragte sie was ich machen solle , wenns diese Nacht losgeht. Frech sagte sie: " Durch den ganzen Stress wird es erfahrungsgemäß diese Nacht schon nicht losgehen". Dann hörte ich nicht wieder von ihr. Die Geburt meines Kindes endete 1 Woche später im KH mit einem Notkaiserschnitt. Ich und mein Kind erlieten ein Geburtstrauma. Das GH hat 200 € von der Krankenkasse und 200 € von mir erhalten. Ich habe schriftl vom GH das sie mir 100€ erlassen und nun fordert das GH 209€ mit Mahngebühr. Ist das Rechtens? Zumal ich durch andere Hebammen erfuhr, das ich kein Einzelfall in dieser Vorgehensweise dieses GH bin. Meiner Meinung nach,nach dieser Erfahrung, sollten solche Einrichtungen, welche sich auf Kosten der werdenden Mütter ohne eine Leistung bereichern, geschlossen werden. So ein Verhalten gefährdet das Leben von Mutter und Kind.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kann ich so pauschal nicht beantworten, der müsste ich den Vertrag sehen, was in diesem Forum aber nicht machbar ist. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Die Frage ist doch, was steht genau in dem Vertrag den ihr unterschrieben habt bezüglich des Geburtsortes? Kannst du das hier zitieren? Ich verstehe nämlich auch, wenn unvorhergesehen Personal ausgefallen ist, dass das Geburtshaus nicht ohne Hebamme verbleiben kann. Das müßte sich in den Vertragsbedingungen auch wiederfinden. Der Vorwurf, diese Einrichtung wolle sich ohne eine Leistung zu erbringen, an werdenden Müttern bereichern, halte ich für eine gewagte Unterstellung. Dazu noch die Forderung die Einrichtung zu schließen. Solche Aussagen heizen den Konflikt nur noch an.


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