Hallo Frau Bader, ich habe momentan einen befristeten Vertrag bis zum 31.12.2012, ich weiß, dass ich einen neuen Anschlussvertrag bekommen werde (wieder mit Befristung zum 31.12.2013 - es sind Projektverträge). Nun bin ich schwanger und möchte meinem Arbeitgeber dies nicht sagen, bis ich Ende des Jahres den neuen Vertrag für das nächste Jahr unterzeichnet habe. Darf ich das oder muss ich es meinem Arbeitgeber vorher / jetzt sagen??? (Dann werde ich den Folgevertrag fürs nächste Jahr ganz sicher nicht bekommen.) Vielen lieben Dank für Ihre Rückmeldung.
Hallo, Mund halten! Liebe Grüße, NB
In welcher Schwangerschaftswoche sind Sie denn? Gruss, Sonja
10. Woche
Ich glaube bis dahin wir man es wohl kaum übersehen können oder?
Hm, ich meine es ist Ende August, vielleicht kannst Du pokern. Sag Du würdest sehr gerne bleiben, hast ein gutes neues Angebot, und ob sie Dir jetzt schon schriftlich geben können, dass der Vertrag verlängert wird. Kündigunsschutz hast Du schwanger eh bis zum Ende diesen Vertrages. Passieren kann Dir also nix. Wenn sie Dir die Verlängerung zusichern ( was Du ja schreibst ) , dann hättest Du es sicher, wenn Du es schriftlich hast. Nachweisbar sozusagen. Ob sie dann den nächsten auch noch verlängern ist fraglich, denn denen wird klar sein, dass Du von der Schwangerschaft wusstest. Jetzt bis Ende des Jahres zu warten wird schwer gehen. Obwohl meinen Bauch sah man auch erst im 9. Monat.
Falls die Frage ernst gemeint ist... Findest du es dann sinnvoll, mit dem Nachnamen zu unterschreiben? Google ist nicht immer dein Freund...
Danke für den Hinweis, aber das hilft mir bei meiner sehr ernst gemeinten Frage gerade nicht weiter! Zu den Anmerkungen, dass man es Ende des Jahres nicht mehr übersehen kann, dass ich schwanger bin, möchte ich noch anmerken, dass ich etwas fülliger bin und aus meiner ersten Schwangerschaft weiß, dass ich es ziemlich lange gut verstecken kann. Also das sollte nicht die zu diskutierende Sorge sein. Vielen Dank für weitere Rückmeldungen.
Die letzten 10 Beiträge
- BU Rente während Elternzeit
- Verschiebung Mutterschutz durch freiwillige Arbeit und Elterngeld
- Schädlichkeit von Elternzeit auf Tätigkeitsjahre
- Elterngeldbezug und beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung - benötigt es ein bestehendes, dann ruhendes Arbeitsverhältnis
- Resturlaub nach Elternzeit
- Unterhalt für 1 Kind
- Kind unterschreibt mit falschem Namen
- Elterngeldbezug und schwanger
- Müssen Kinderkrankentage nach gearbeitet werden?
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV