Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin mit meinem 3. Kind schwanger . (24. SSW ). Die beider vorherigen Elternzeiten haben sich direkt aneinander angeschlossen . Nun bin ich immer noch bis August 2006 in Elternzeit . Das neue Baby kommt anfang April. Ich ruhe nur noch als Arbeitsvertrag in der Schublade . Außerdem wohne ich nun 100 km weite weg. das ich niemals wieder komme , weiß mein Chef auch.. Reicht es wenn ich zur weitern Verlängerung der Elternzeit die neue Geburtsurkunde mitschicke. Oder MUSS ich jetzt schon wieder mitteilen das ich schwanger bin ! Danke Mela
Hallo, Sie müssen mitteilen, dass sie ss sind. Denn sonst denkt Ihr Chef ja, Sie kommen zum Ende des EUs wieder. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?
- Mutterschaftsgeld bei Arbeitsgeberwechsel in Mutterschutz
- Umzug im BV aufgrund von Erbe
- Kindsvater ist handlungsfähig
- Projektlage nach Elternzeit, Kündigung/Aufhebungsvertrag?
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt
- Aufteilung Sommerferien
- Berechnung bei BV
- Elternzeit/ Kündigung vs Aufhebungsvertrag
- Arbeitgeberzischuss