Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mitteilungspflicht

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Mitteilungspflicht

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, ich bin mit meinem 3. Kind schwanger . (24. SSW ). Die beider vorherigen Elternzeiten haben sich direkt aneinander angeschlossen . Nun bin ich immer noch bis August 2006 in Elternzeit . Das neue Baby kommt anfang April. Ich ruhe nur noch als Arbeitsvertrag in der Schublade . Außerdem wohne ich nun 100 km weite weg. das ich niemals wieder komme , weiß mein Chef auch.. Reicht es wenn ich zur weitern Verlängerung der Elternzeit die neue Geburtsurkunde mitschicke. Oder MUSS ich jetzt schon wieder mitteilen das ich schwanger bin ! Danke Mela


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie müssen mitteilen, dass sie ss sind. Denn sonst denkt Ihr Chef ja, Sie kommen zum Ende des EUs wieder. Gruß, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.