sunshine2009
Hallo Frau Bader, in der Kindergrippe meines Sohnes, gut 2 Jahre alt, sind ausschließlich Kinder im Alter von 6 Monaten bis 3 Jahren. Sie müssen alle mittags 2 Stunden schlafen, da die Erzieherinnen nach eigenen Aussagen ihre Mittagspausenregelung einhalten müssen. Wenn ein Kind nicht schlafen kann, findet keine Betreuung statt, dann müsste ich mittags 2 Stunden mein Kind zu mir nach Hause nehmen und wieder hinbringen. Es gibt hier nur Ganztagesplätze und mir steht in RPL ab 2 Jahren doch ein Platz zu, bei dem die Bedürfnisse des Kindes an erster Stelle stehen sollten. Ich bin berufstätig und kann mittags keine 2 Std. Pause machen. Habe ich hier rechtliche Grundlagen, bei der Leiterin eine Mittagsbetreuung einzufordern? Vielen Dank für die Rückinfo sunshine2009
Hallo, soweit ich weiß, geht der Anspruch nur bis mittags. Lassen ihn doch dort schlafen. Liebe Grüsse, NB
Lina_100
Da hat wohl die Einrichtung zu wenig Personal. Ich gehe davon aus, dass auch ein Ganztagesplatz bezahlt wird. Ich würde nachfragen, ob dem Stadtschulamt (oder der sonst für dieTagespflege zuständigen Behörde) dies bekannt ist. Die zahlen ja den Loewenanteil an Kosten. die Einrichtung hat ja auch die Aufsichtspflicht, natürlich müssen die die Betreuung gewährleisten, im KiGa geht es ja auch ohne Mittagsschlaf.