Claudia Horlet
Hallo, ich bin Krankenschwester in Muenchen und deutsch. Mein Ehemann ist Indonesier und lebt und arbeited in Bali. Er hat noch Probleme mit der deutschen Sprache und bekommt deswegen keinen laengeren Aufenthalt hier, nur 3 Monate. Voellig ueberstuerzt und ungeplant bin ich schwanger geworden. Meine Frage, kann ich nach der Geburt des Kindes, wenn ich meinen Wohnsitz hierbehalte Elterngeld von Deutschland beziehen und 1 Jahr oder 2 bei Ihm leben? Kann auch 2 mal im Jahr nach Deutschland fliegen. Ich hoffe Sie koennen mir einen Rat geben. Viele Gruesse Claudia Horlet
Hallo, Sie müssen in D leben, um EG zu bekommen. Liebe Grüße NB
tweety2ew
Hier würde ich mal direkt bei der L-Bank anrufen und um Hilfe bitten Die sind dort sehr nett und können super weiter helfen, denn die zahlen ja dann auch das Elterngeld aus LG
luvi
Hallo, mein Lebensgefährte ist auch Ausländer. Deshalb habe ich auch persönliche Erfahrungen mit diesem Thema. Um Elterngeld bzw. Kindergeld zu beziehen, muss Dein Hauptwohnsitz in Deutschland sein. Hauptwohnsitz hat man dort, wo man sich überwiegend aufhält. Eigentlich müsstest Du Dich auch aus Deutschland abmelden, wenn Du nicht mehr in Deutschland lebst. Ob und wie kontrolliert wird, kann ich nicht sagen. Ich kenne aber mehrere Leute, die während der Elternzeit länger Urlaub im Ausland gemacht haben. Zum Thema Aufenthaltserlaubnis möchte ich Dir noch was sagen: Da Ihr ja jetzt ein Kind bekommt, hat Dein Mann das Recht auch ohne den Sprachkurs in Deutschland zu leben. Ihr müsst nur eine Familienzusammenführung zum deutschen Kind beantragen. Das geht auch schon vor der Geburt. Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung braucht ihr nicht zu machen, da Ihr verheiratet seid. Wenn Du noch Fragen hast, kannst Du Dich gerne noch mal an mich wenden. Liebe Grüße Luvi
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