Mitglied inaktiv
Guten Abend, ich stehe gerade mit meinem Arbeitgeber in Verhandlung nach der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten. Nun habe ich gehört, dass man eine bestimmte Minimumstundenzahl pro Woche arbeiten muss, um weiterhin Rentenanwartschaften zu erlangen. Können Sie mir mitteilen wieviele Stunden pro Woche das sind? Vielen Dank und herzlicher Gruss Diana
...und auch ohne Arbeit kann man Punkte sammeln-nämlich drei Jahre für jedes Kind! Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Sogar mit einem 400-EUR-Job "sammelst" Du Rentenpunkte, aber so minimal, daß das fast nicht zum Tragen kommt. Grundsätzlich ist es so, daß immer 19,5% des Lohnes von AN und AG an die Rentenversicherung abgeführt werden. Wieviel das nun genau ist, hängt logischerweise vom Einkommen ab! Aklso: sobal Du Sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist, sammelst Du Rentenanwartschaften. Eine Mindeststundenzahl pro Woche gibt es nicht. Viele Grüße Désirée
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigung während Teilzeit in Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung
- Baby weggenommen vom Jugendamt
- Elterngeldplus und Minijob
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?
- Mutterschaftsgeld bei Arbeitsgeberwechsel in Mutterschutz
- Umzug im BV aufgrund von Erbe
- Kindsvater ist handlungsfähig
- Projektlage nach Elternzeit, Kündigung/Aufhebungsvertrag?
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt