Sandra160782
Mein Lohnzettel sah vor der Elternezit wie folgt aus: Grundgehalt ( weniger als Mindestlohn für 40 h) Fahrkostenzuschuss Sonderzahlung ( immer für ein Jahr vereinbart, bei mir zur Zeit ausgelaufen, noch keine neue Vereinbarung erhalten) Nun hab ich meinen AG auf den Mindestlohn angesprochen und zu hören bekommen wenn ich das Grundgehalt + Fahrkosten + Sonderzahlungen zusammen rechne habe ich doch den Mindestlohn. Die 8,50 € pro Stunde gelten doch nur für das Grundgehalt,oder darf er das Fahrgeld dazu rechnen? Darf er das Fahrgeld streichen, welches vertraglich festgelegt, da er ja den ML zahlen muss?
RUB
Die letzten 10 Beiträge
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen