Sabrina28579
Hallo Frau Bader, ich habe eine "generelle Frage": Wenn man in einer Familiensache bereits ein mal Prozesskostenhilfe (z.B. in einer Unterhaltssache) beantragt und bewilligt bekommen hat, ist es dann in gleicher Familiensache z.B. wegen Sorgerechtsverfahren oder Scheidungsverfahren noch einmal möglich, Antrag zu stellen? Oder ist das ausgeschlossen? Vielen Dank im Voraus, Sabrina
Hallo, es kommt darauf an, ob es Folgesachen einer Scheidung sind (dann wird die Verfahrenskostenhilfe ausgedehnt) oder gesonderte Verfahren. Dann extra Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Mutter Kind Einrichtung
- Baby weggenommen vom Jugendamt
- Elterngeldplus und Minijob
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?
- Mutterschaftsgeld bei Arbeitsgeberwechsel in Mutterschutz
- Umzug im BV aufgrund von Erbe
- Kindsvater ist handlungsfähig
- Projektlage nach Elternzeit, Kündigung/Aufhebungsvertrag?
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt
- Aufteilung Sommerferien