Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Maximale Wochenarbeitszeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Maximale Wochenarbeitszeit

lyla2009

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Hallo Frau Bader, sowohl für das Landeserziehungsgeld, wie doch auch bei Teilzeitarbeit in der Elternzeit, gilt eine maximale Stundenanzahl von 30 Wochenstunden, oder? Ist dies reine Arbeitszeit? Kann man z.B auch eine Woche etwas mehr arbeiten und die andere Woche kürzer, so dass der Wochenschnitt im Monat nicht über 30 Stunden kommt? Vielen Dank im Voraus


Mitglied inaktiv

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Im BEEG für die EZ steht, dass es im Durchschnitt über den Monat 30 Wochenstunden nicht überschreiten soll (§15(4) " nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats erwerbstätig sein"). Beim LEG weiß ich es nicht. LG Lilly


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