lyla2009
Hallo Frau Bader, sowohl für das Landeserziehungsgeld, wie doch auch bei Teilzeitarbeit in der Elternzeit, gilt eine maximale Stundenanzahl von 30 Wochenstunden, oder? Ist dies reine Arbeitszeit? Kann man z.B auch eine Woche etwas mehr arbeiten und die andere Woche kürzer, so dass der Wochenschnitt im Monat nicht über 30 Stunden kommt? Vielen Dank im Voraus
Hallo, nee, sollte nicht überschritten werden. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Im BEEG für die EZ steht, dass es im Durchschnitt über den Monat 30 Wochenstunden nicht überschreiten soll (§15(4) " nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats erwerbstätig sein"). Beim LEG weiß ich es nicht. LG Lilly
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen
- Kita Absage
- Neues Elterngeldbemessungsgrenze
- Vernachlässigung