Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe ich bin bei Ihnen richtig! Als ich 2003 schwanger war hat die Innung mein Gehalt prozentual mitübernommen aufgrund der kleinen Betriebsgröße. Meine Frage ich befinde mich zur Zeit im Erziehungsurlaub arbeite aber geringfügig weiter. Dieses Geld brauchen wir auch...nun bin ich schwanger, kann solch eine Regelung mit der Innung wieder in Kraft treten obwohl ich mich noch in der Elternzeit befinde??? Falls Sie mir bei dieser Thematik nicht weiterhelfen können wäre ich für einen Tip sehr dankbar an wen ich mich wenden muß Ps. Ich arbeite als Krankenschwester sollte das für die Beantwortung relevant sein LG Kirsten
Hallo, Innungskrankenkasse????? Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Ja genau die meinte ich wohl! Tritt nun ebenfalls die gleiche Situation in Kraft, oder muß der Pflegedienst mich weiter bezahlen??? LG Kirsten
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigung verbot
- Neuer Job trotz Kinderwunsch
- Zuschläge im partiellen Beschäftigungsverbot bei Urlaub und Krankheit
- Mutterschutz
- Elternzeit und Mutterschaftsgeld zweites Kind
- Gleitzeitaufbau während Bezug von Partnerschaftsbonus möglich?
- Wiedereinstieg nach Elternzeit
- Unterhalt und Kindergartengebühren
- Verzweiflung, Kindesunterhalt nach dem Abitur
- Fragen zu Kündigung in Elternzeit und Wohnsitzänderung