Mitglied inaktiv
Wie sieht es rechtlich aus? Am 20.02.endet die Elternzeit- erster Arbeitstag am 21.02. Wieviel Stunden am 21. zählen dazu um die Arbeit aufgenommen zu haben? Gegeben sei der fall man istam 21. krank. Wie ist die Lohnfortzahlung dann geregelt?
Hallo, woher wollen Sie denn jetzt schon wissen, dass Sie dann krank sind? Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo! Es wird so angerechnet, als wärst Du an diesem Tag arbeiten gewesen. Außer natürlich, Du würdest irgend welche Schichtzulagen bekommen, die fallen dann natürlich weg. Gruß Daniela
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