Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Löhnfortzahlung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Löhnfortzahlung

Mitglied inaktiv

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Wie sieht es rechtlich aus? Am 20.02.endet die Elternzeit- erster Arbeitstag am 21.02. Wieviel Stunden am 21. zählen dazu um die Arbeit aufgenommen zu haben? Gegeben sei der fall man istam 21. krank. Wie ist die Lohnfortzahlung dann geregelt?


Mitglied inaktiv

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Hallo! Es wird so angerechnet, als wärst Du an diesem Tag arbeiten gewesen. Außer natürlich, Du würdest irgend welche Schichtzulagen bekommen, die fallen dann natürlich weg. Gruß Daniela


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