Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

@lilke

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: @lilke

meijen

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  Re: mutterschutz Es geht mir nur darum das es gut wäre vorher die 6 wochen zu haben da ich auch schon zwei kinder habe...es muss nur eins meiner kinder in diesen drei wochen vorher krank werden..dann habe ich kaum zeit etwas vorzubereiten...und es wäre schon gut etwas zeit vorher zu haben da ich auch vollberufttätig bin...und ich hatte frau bader gefragt ob es möglich wäre wenn man schon von vornerein weiss das ein ks 3 wochen vor et gemacht werden muss vorzeitig in mutterschutz zu gehen.und das wurde mich schon gesagt das man das aus medezinischen gründen machen muss.wenn nicht könnte die gebärmutter reißen und dann wird es sehr gefährlich.ich darf keine wehen haben aufgund einer gebärmutter ruptur.und das kh würde es ja auch wissen das es ein vorzeitiger ks ist das würde im mutterpass vermerkt werden.und das der et angepasst ist bespricht man dann mit dem kh.also weiss ich nicht wo das problem liegen sollte.und warum sollte ich wenn das kind 3 wochen früher geholt werden 3+12 bekommen...?? 6+8 sind 14 und 3+12 sind 15...warum sollte ich da eine woche mehr bekommen...und wenn das kind bei 37+0 geholt wird ist es auch kein frühchen mehr;-)vg 


Andrea6

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Nochmal: der FA bescheinigt dir quasi das Alter der Schwangerschaft. Diese ändert sich auch nicht durch die geplant vorzeitige Entbindung. Mittlerweile lassen sich ja viele Frauen, aus welchen Gründen auch immer, vorzeitig durch Kaiserschnitt entbinden, ohne daß sich dadurch der Mutterschutz vor der Geburt ändert. Da die fehlende Zeit (übrigens erst seit einigen Jahren!) wird angehängt, also entsteht kein finanzieller Nachteil. Daß man vorher gerne Zeit für alles Mögliche hätte ist verständlich, aber läßt sich doch sicher auch anders lösen.


meijen

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Ich hatte frau bader gefragt ob das geht und sie sagt das würde gehen!!! Und das ist fachfrau!! Und der ks würde nicht aus irgendeiner laune gemacht...


Lina_100

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Hallo, die Fachfrau in diesem Fall dürfte eher Andrea als Hebamme sein. Der errechnete Termin ist der nach Schwangerschaftsalter errechnete. Ich hätte auch erhebliche Zweifel, dass der Arzt das standesrechtlich darf, nur wegen eines Kaiserschnitts den errechneten Termin um drei Wochen vorzudatieren. Falls Sie die Bescheinigung über die Schwangerschaft schon eingereiht haben, dürfte es ohnehin unangenehm auffallen. LG


Mitglied inaktiv

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Es geht ihr nicht um den errechneten Termin, sondern um den Geburtstermin und das muss man hier sehr klar unterscheiden, was in den Postings der AP nicht der Fall war. Deshalb auch die Verwirrungen. Der Errechnete Termin ist der im Mutterpass und auf genau den habe ich mich bezogen und den würde ich auf gar keinen Fall ändern lassen! Und ich halte es für standesrechtlich zweifelhaft, wenn ein Arzt das zu einer späten SSW noch machen würde. Auch wenn ein Termin im KH besteht, es geht um den unwahrscheinlichen aber realen Fall eines Unfalles, bei dem die Mutter nicht ansprechbar ist. Wenn dann im Mutterpass der falsche Errechnete Termin drinnen steht kann das fatale Folgen für die Behandlung des Kindes haben, wenn angenommen wird, es ist drei Wochen älter. Auf der Bescheinigung für den Mutterschutz wird aber der "voraussichtliche Geburtstermin" angegeben. Das ist üblicherweise der errechnete Termin. Ist aber 100%ig klar, dass spätestens 3 Wochen vorher geholt wird, kann der Arzt lt. Frau Bader hier offenbar einen anderen voraussichtlichen Geburtstermin angeben. Das klingt für mich auch logisch, denn hier wird ja kein errechneter Termin erfragt, sondern der voraussichtliche Geburtstermin. Inwiefern das auf eine mögliche Berechnung für Frühgeburtlichkeit (die ja bis 36+6 normalerweise automatisch angenommen wird) einen Einfluss hat, weiß ich nicht - also ob das dann evtl. automatisch entfällt. Aber bei Kindern unter 2500g oder mit Anpassungsproblemen können das Ärzte ja auch von sich aus ausstellen, unabhängig von der SSW. @meijen: Hast dich auch noch nie vertippt, oder? LG Lilly


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