Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe den Bescheid über die Höhe meines Mutterschutzgeldes erhalten. Nun war ich leider Arbeitslos und habe innerhalb dieses Jahres die Steuerklasse von IV auf V geändert. Im Aufhebungsbescheid ist der Leistungsbetrag nur in der zuletzt geänderten Steuerklasse vermerkt. Somit hat die Krankenkasse auch nur dies ( für mich schlechtere ) berechnen können. Nun meine Frage, kann das Arbeitsamt mir nicht einen Bescheid ausfertigen oder so etwas ähnliches wo ich zwischen den beiden Leistungsbeiträgen eine durchschnittlichen Leistungsbeitrag ersehen kann. Somit würde sich eine höhrere und für mich günstigerer Beitrag ergeben, denn mir war nicht klar das das Mutterschutzgeld nur auf dem letzten Betrag achtet. Denn bei Beschäftigung wird ja auch das durchschnittliche Gehalt der letzten 12 Monate berechnet, und bei ALG I nicht? Vielen DAnk und viele Freundliche Grüße Linda
Hallo, das ArbGeld spielt doch gar keine Rolle!? Liebe Grüsse, NB
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