Frage: Leihmutter unentgeltlich

Hallo, meine beste Freundin versucht schon seit 5 Jahren schwanger zu werden. Sie haben alles versucht und auch schon mehrere tausend Euro für Kiwu Behandlungen ausgeben. Nun meinte sie zu mir das sie eine Leihmutter für den letzten Weg hält und möchte sich in ein entsprechendes Land begeben um sich darüber zu informieren. Ich halte das für keine gute Idee aber sie lässt sich nicht abbringen. Adoption versucht sie ebenfalls seit 2 Jahren erfolglos. Sie ist verheiratet und beide haben ein sehr gutes Einkommen, daran kann es also nicht liegen. Wir kennen uns seit über 10 Jahren und sie hat die Geburten meiner Kinder miterlebt. Ständig wurde sie trauriger obwohl sie sich auch für mich freute. Ich kann sie nicht mehr leiden sehen und würde ihr gern den Wunsch eines Kindes erfüllen, natürlich unentgeltlich. Ich weiß das es in Deutschland verboten ist aber ist es nur wegen des finanziellen Aspektes nicht erlaubt? Ich würde ihr so gerne helfen, sie ist so unendlich traurig, wenn ich mit meinen Kindern zusammen bin aber genießt trotzdem die Nähe zu meinen Kindern. Sollte außer Frau Bader noch jemand antworten wollen, bitte nur konstruktive Meinungen. Ich würde wissen was ich tue und meine Freundin gehört quasi zur Familie. Ich habe 2 Kinder und möchte ihr nur den größten Wunsch erfüllen und sie endlich glücklich sehen. Danke und LG Alice

von Augustmama am 07.04.2016, 08:46



Antwort auf: Leihmutter unentgeltlich

Hallo, ganz ehrlich: geht alles rechtlich gar nicht. Was, wenn das JA der Adoption nicht zustimmt? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.04.2016



Antwort auf: Leihmutter unentgeltlich

Ich finde das sehr ehrenwert von dir, auch wenn ich persönlich mir nicht vorstellen könnte ein Kind abzugeben, das ich 9 Monate unter dem Herzen getragen habe, selbst wenn die Eizelle nicht von mir wäre. Auch wenn ich nicht weiß, wie es rechtlich um deine Frage aussieht, möchte ich dennoch in den Raum werfen, dass es vermutlich auch ein Problem sein wird, sie zur Mutter dann zu machen, dann wenn Du das Kind auf die Welt bringst bist Du auch die Mutter, egal ob du es biologisch bist oder nicht. Es wäre also auch in dieser Hinsicht die Frage, wie das Kind dann wenn Du es austragen dürftest überhaupt zu den eigentlichen Eltern kommen kann. Da wären vermutlich auch noch einige Gerichtswege zu gehen. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 07.04.2016, 08:54



Antwort auf: Leihmutter unentgeltlich

Eine Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten! Lg

von Colien07022004 am 07.04.2016, 09:00



Antwort auf: Leihmutter unentgeltlich

Bei Wikipedia steht übrigens: "In Deutschland verbietet das im Januar 1991 in Kraft getretene Embryonenschutzgesetz (ESchG) jegliche ärztliche Leistung bei Leihmutterschaften, nicht bestraft werden das Vorgehen der Leihmutter oder die den Auftrag erteilenden Personen.[1] Diese ärztlichen Handlungen sind Straftaten und werden mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet, § 1 Abs. 1 ESchG. Die Vermittlung von Leihmüttern ist in Deutschland nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz gesetzlich verboten." Das Problem wären demnach nicht mal "nur" das finanzielle an sich sondern die ärztlichen Handlungen sind nicht erlaubt, es wird also in Deutschland niemand durchführen. Dort ist auch nochmal das Problem aufgeführt, das ich vorhin meinte, nämlich dass rein rechtlich DU die Mutter wärst, egal was und das hat z.B. auch auf Deine Kinder im (hoffentlich nicht bald eintrenden) Sterbefall Konsequenzen, da sich das bis ins Erbrecht ziehen wird. Bist Du verheiratet wäre auch dein Mann rein rechtlich erst mal der Vater dieses Kindes. Deine Freundin würde wohl rein rechtlich nie die "leibliche" Mutter des Kindes sein, selbst wenn sie es genetisch wäre. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 07.04.2016, 09:00



Antwort auf: Leihmutter unentgeltlich

Genau genommen sind die ärztlichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit Leihmutterschaft verboten. Hier auch nochmal von offizieller Stelle: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/FAQ/GeburtAusland/06-Leihmutterschaft.html?nn=383016

Mitglied inaktiv - 07.04.2016, 09:02



Antwort auf: Leihmutter unentgeltlich

Vielen dank für die Antworten. Ärzte würde ich außen vor lassen, da das Problem an ihren eizellen liegt. Ich würde es so versuchen wollen, das ich das Sperma ihres Freundes in mich einführe und hoffe das es klappt. Mein Mann wäre damit einverstanden, er kennt sie auch und sieht wie sie leidet :'-(... Ich würde das Kind quasi zur "Adoption" freigeben, jedoch nicht an irgendwen, sondern an den leiblichen Vater und deren Frau. Zum moralischen Aspekt: Ja es wäre rein rechtlich mein Kind aber sie wäre eine herzensgute Mutter und ich könnte das sehr wohl mit meinem Gewissen vereinbaren. Ich gebe das Kind ja nicht in die Babyklappe sondern in eine tolle Familie, die ich seit über 10 Jahren kenne.

von Augustmama am 07.04.2016, 09:14



Antwort auf: Leihmutter unentgeltlich

Hallo Augustmama, Zum Zwischenmenschlichen, mein erster Hinweis wäre gewesen, dass das mit den Eizellen ne unangenehme Sache werden kann für Deine Freundin und für Dich natürlich die Schwangerschaft schwierig werden könnte. Jetzt las ich weiter unten aber, dass Du deine eigenen zur Verfügung stellen würdest. Dann ist ja keine klassische Leihmutterschaft. Ich halte es in der Praxis letztlich schwierig. Das Kind wird erfahren, wer die leibliche Mutter ist, wie dem Kind erklären? Es stellt sich auch die Frage, ob Du dein leibliches Kind dann einfach abgeben kannst? Meins tritt gerade so süß. Bezweifle auch, dass es einfach wird und die andere Frau es einfach so als ihres akzeptieren kann? Was wenn das Kind eine Behinderung bekommt? Psychologen können da gut betreuen aber einfach ist das nicht. Persönlich halte ich von der Idee nichts. Ist aber machbar. Ein Seitensprung mit der besten Freundin der Ehefrau passiert immer mal. Letztlich ist es nichts gravierend anderes. Nur eben kein Unfall. Bin mir nicht sicher aber Du könntest wahrscheinlich das Kind rechtlich zur Adoption frei geben und es gibt eine Stiefkindadoption durch die Ehefrau. Vielleicht waren ein paar Anregungen dabei. Überlegt Euch das gut :-)

Mitglied inaktiv - 07.04.2016, 09:41



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Wie Lilly bereits geschrieben hat, Dein Ehemann wäre erst einmal der eingetragene Vater. Bin der Meinung man könne das rechtliche Chaos wieder sortieren. Unfälle und Seitensprünge passieren ja leider auch in Ehen.

Mitglied inaktiv - 07.04.2016, 09:46



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Vaterschaftsfeststellungsklage, er beantragt das alleinige Sorgerecht, Du stimmst zu, er nimmt das Kind zu sich, sie heiraten, sie adoptiert das Kind. Er wäre ja der leibliche Vater. Aber, und da würde ich gerne Deine Lösungen wissen. Was ist wenn ihr Streit bekommt und sie das Kind nicht mehr will? Was passiert wenn es behindert ist und sie den Abbruch will ? Was passiert wenn er sich vor Adoption trennt, das Kind da lässt oder mitnimmt. Will sie das Kind dann behalten? Lässt Du Dein leibliches Kind dann mit ihm ziehen ? Kannst Du Dich wirklich lösen und ihr alle Entscheidungen übergeben? Egal wie schräg sie sein werden? Was werden Deine Kinder es verarbeiten dass Du ihr Geschwisterchen weggibst ? Sorry, aber zumindest Du solltest für Dich all diese Fragen klar beantworten können. Es gab Mütter, die ein Kind für die Tochter ausgetragen haben, die würden bejubelt. Ich finde den Gedanken auch sehr sehr lobenswert, keine Frage, aber habe genau im Auge was da alles dranhängt !! Das hört mit der Geburt und Übergabe nicht auf. Und kann sowohl die Freundschaft als auch Deine Ehe zerstören. Ist es das wert ?

von Sternenschnuppe am 07.04.2016, 10:57



Antwort auf: Leihmutter unentgeltlich

Huhu Sternenschnuppe, sinnvolle Gedanken + rechtlich sehe ich die Lösung genau wie Du. Frau Bader scheint da anderer Ansicht zu sein. Den Sachverhalt "Seitensprung mit Unfall" gibt es so oft und ein Lösungsansatz ist der Benannte in der Praxis... Mhhh. Schlauer sind wir jetzt auch nicht :-( Sieh mal in Deinen Posteingang bitte :-)

Mitglied inaktiv - 07.04.2016, 11:06



Antwort auf: Leihmutter unentgeltlich

Frau Bader liest in der Regel die Antworten nicht, ich mutmaße dass sie nicht gelesen oder überlesen hat, dass sozusagen eine Heim- IUI durchgeführt werden soll. Posteingang zeigt nix an ?

von Sternenschnuppe am 07.04.2016, 11:10



Antwort auf: Leihmutter unentgeltlich

Achso :-) Du meinst die Antwort bezieht sich auf eine tatsächliche Leihmutterschaft. Kann sein. Zwei Nachrichten und ein Test. Laut PA hast Du sie heute früh gelesen. Putzig aber nicht das erste Mal, dass es da Schwierigkeiten gibt :-)

Mitglied inaktiv - 07.04.2016, 11:19



Antwort auf: Leihmutter unentgeltlich

Ich finde du bist eine großartige Freundin! Die Variante - Sperma vom Mann deiner Freundin, er erkennt die Vaterschaft an und du gibst das Kind dann an sie, ist rechtlich noch am ehesten zu vertreten. Aber bitte bedenke auch die emotionale Seite, dass ist kein leichtes Unterfangen. Viel Glück euch!!

von Colien07022004 am 07.04.2016, 13:36



Antwort auf: Leihmutter unentgeltlich

Hallo, wenn Du verheiratet bist, dann scheidet die Variante auch aus - rechtlich. Dein Mann ist per Gesetz der Vater des Kindes. Daher würde der biologische Vater gar nicht als Vater vom Standesamt anerkannt werden. Eine Adoption scheidet damit aus. Der biologische Vater müßte auf Feststellung der Vaterschaft klagen (dauert mal locker 2 Jahre) - und ob er dann das Kind adoptieren könnte, ist mehr als fraglich. Denn so lange müsste es entweder bei Dir und Deinem Mann oder in einer vom Jugendamt ausgesuchten Pflegefamilie leben. Also - leider eine nett gemeinte, aber rechtlich völlig unmögliche Lösung.

Mitglied inaktiv - 07.04.2016, 21:21



Antwort auf: Leihmutter unentgeltlich

Wenn es nur an den Eizellen Deiner Freundin liegt - Eizellenspende ist in ganz vielen Nachbarländern erlaubt. Vielleicht mal dort eine künstliche Befruchtung probieren. Das wäre dann kein Problem, wenn das Kind hier von ihr selbst auf die Welt gebracht würde. Mutter des Kindes ist rechtlich immer die Frau, die es zur Welt bringt - egal von wem die Eizelle stammt.

Mitglied inaktiv - 07.04.2016, 21:23



Antwort auf: Leihmutter unentgeltlich

Qualifizierte Anerkennung und Aberkennung, Gespräch beim Jugendamt dass das Kind zum leiblichen Vater zieht. Der rechtliche baut dann gar keine Bindung auf. Es ist im Interesse des Kindeswohls bei den leiblichen Eltern zu leben, das ist immer oberstes Ziel. Das kann auch der Vater sein. Viel problematischer sehe ich die von mir oben gestellten Fragen, daher rate ich dringend auch zum Ausland. In der Theorie ist das alles rosarot, aber ich kann mir nicht vorstellen als Mutter ein Kind welches in mir gewachsen ist der Freundin zu geben und jegliches Verantwortungsgefühl abzugeben.

von Sternenschnuppe am 07.04.2016, 22:06



Antwort auf: Leihmutter unentgeltlich

Zumal man das Kind dann ständig sieht... LG Lilly

Mitglied inaktiv - 08.04.2016, 08:18