Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Lebensversicherung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Lebensversicherung

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Hallo, ich habe vor einiger Zeit eine Lebensversicherung auf meinen Mann abgeschlossen. Ich bin die Begünstigte und ich zahle auch die Beiträge. Für den Fall, dass ich das Erbe nicht antreten kann, habe ich meine gesetzlichen Erben (wahrscheinlich dann meine Tochter) angegeben. Nun hat der Sohn meines Mannes das mitbekommen (ist ja auch kein Geheimnis), hat es an seine Mutter weitergegeben und die hat mir jetzt mitgeteilt, dass sie im Falle eines Falles einen Anteil ihres Sohnes fordern würde, da es sich um das Erbe seine Vaters handeln würde. Hätte sie da überhaupt eine Chance? Mit freundlichen Grüßen


SumSum076

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Meines Wissens nach nein, denn die LV gehört nicht in die Erbmasse, sofern ein Berechtigert (also Sie selbst) angegeben ist. Gruß Sabine


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