Mitglied inaktiv
Hallo! Eine frage, kann der Betrag für eine Lebensversicherung die schon lange vor der ehe bestand für die Altersvorsorge, vom Einkommen für die Berechnung des Nachehelichen Unterhalts abgezogen werden auf seiten des Unterhaltspflichrigen? Und was ist mit dem Betrag für die Vermögenswirksamen Leistungen, die auch schon während der Ehe da waren. Aber nur beim Unterhalt für die Ex. Vielen Dank für ihre Mühe. Gruss Melanie
Hallo, das kommt darauf an. Welche Höhe, ob ein Selbstständiger (der ja keine Rente). Gruß, NB
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