Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Lebensversicherung

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Lebensversicherung

Mitglied inaktiv

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Hallo! Eine frage, kann der Betrag für eine Lebensversicherung die schon lange vor der ehe bestand für die Altersvorsorge, vom Einkommen für die Berechnung des Nachehelichen Unterhalts abgezogen werden auf seiten des Unterhaltspflichrigen? Und was ist mit dem Betrag für die Vermögenswirksamen Leistungen, die auch schon während der Ehe da waren. Aber nur beim Unterhalt für die Ex. Vielen Dank für ihre Mühe. Gruss Melanie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kommt darauf an. Welche Höhe, ob ein Selbstständiger (der ja keine Rente). Gruß, NB


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