Mitglied inaktiv
ich habe mal eine frage zum lebenspartnerschaftsgesetz, ich habe nähmlich bei der krankenkasse erfahren das man sich familienversichern kann wenn die vorraussetzungen als lebenspartner nach oben angesprochenen gesetz gegeben sind.was genau bedeutet das? mfg
www.lsvd.de/ratgeber/ -
Mitglied inaktiv
Das o. g. gesetz gilt nur für gleichgeschlechtliche Paare, als "normales" Hetero-Paar kann mabn sich nur familienversichern wenn man heiratet. Viele Grüße Désirée (nicht verheiratet :-) )
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