Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Lebenspartnerschaftsgesetz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Lebenspartnerschaftsgesetz

Mitglied inaktiv

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ich habe mal eine frage zum lebenspartnerschaftsgesetz, ich habe nähmlich bei der krankenkasse erfahren das man sich familienversichern kann wenn die vorraussetzungen als lebenspartner nach oben angesprochenen gesetz gegeben sind.was genau bedeutet das? mfg


Mitglied inaktiv

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Das o. g. gesetz gilt nur für gleichgeschlechtliche Paare, als "normales" Hetero-Paar kann mabn sich nur familienversichern wenn man heiratet. Viele Grüße Désirée (nicht verheiratet :-) )


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