Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Lärmbelästigung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Lärmbelästigung

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, wir sind seit März 04 umgezogen. Wir stellten sehr bald fest,dass die Übermieterin gegen Kinder ist. Mein kleiner ist 1 1/2 Jahre,sobald Sie merkt dass der kleine ruhig ist (schläft),macht Sie Krach.Von Türen schmeißen,poltern,bis etwas auf den Boden werfen.Treppen fegen und gegen das Geländer knallen.Sie läßt nix aus. Wir werden regelrecht tyranisiert. Wir haben mehrmals gebeten ,etwas leiser zu sein.Da lachte Sie uns nur aus. Gibt es noch die Ruhezeiten die man einhalten muß? Der Vermieter unternimmt gar nix,kennt aber das Problem. Wie sollen wir vorgehen? Den Vermieter mit Mietminderung drohen,oder die Übermieterin ein Schreiben vom Anwalt zukommen lassen? Ich weiß echt nicht mehr weiter. Vielen Dank


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Soweit ich weiß gibt es noch diverse Ruhezeiten, die jedoch von Bundesland zu Bundesland verschieden sind. Du kannst deinem Vermieter mit Mietminderung drohen wenn er nix dagegen macht,die Mängelanzeige und die Minderungsandrohung müssen jedoch schriftlich und am besten per Einschreiben bei deinem Vermieter eingehen. Tut sich nichts, ab zum Anwalt. LG


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.