Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, wir sind seit März 04 umgezogen. Wir stellten sehr bald fest,dass die Übermieterin gegen Kinder ist. Mein kleiner ist 1 1/2 Jahre,sobald Sie merkt dass der kleine ruhig ist (schläft),macht Sie Krach.Von Türen schmeißen,poltern,bis etwas auf den Boden werfen.Treppen fegen und gegen das Geländer knallen.Sie läßt nix aus. Wir werden regelrecht tyranisiert. Wir haben mehrmals gebeten ,etwas leiser zu sein.Da lachte Sie uns nur aus. Gibt es noch die Ruhezeiten die man einhalten muß? Der Vermieter unternimmt gar nix,kennt aber das Problem. Wie sollen wir vorgehen? Den Vermieter mit Mietminderung drohen,oder die Übermieterin ein Schreiben vom Anwalt zukommen lassen? Ich weiß echt nicht mehr weiter. Vielen Dank
Hallo, beim Vermieter Mietminderung androhen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Soweit ich weiß gibt es noch diverse Ruhezeiten, die jedoch von Bundesland zu Bundesland verschieden sind. Du kannst deinem Vermieter mit Mietminderung drohen wenn er nix dagegen macht,die Mängelanzeige und die Minderungsandrohung müssen jedoch schriftlich und am besten per Einschreiben bei deinem Vermieter eingehen. Tut sich nichts, ab zum Anwalt. LG
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit