Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigungsschreiben

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigungsschreiben

Galaxy

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Hallo, Da ich einen neuen AG habe, kündige ich frühzeitig meine Elternzeit bzw bei meinem alten AG während der Elternzeit. Eigentlich wäre geplant, dass ich ab Oktober, nach 14 Monaten Elternzeit (beantragt habe ich 2 Jahre) wieder bei meinem alten AG anfange. Kann mein jetziger AG mich an der Kündigung hindern? Kann ich im Kündigungsschreiben irgendwie mit einbringen, dass er mir meinen Resturlaub auszahlen soll? Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das können Sie machen, IN der EZ gelten die vertraglichen/gesetzlichen Pflichten, zum ENDE sind es 3 Mo Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Welche Kündigungsfristen stehen denn im Vertrag ?


Galaxy

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4 Wochen zum Monatsende..... Was ist wegen der Formulierung mit dem Urlaub?


Sternenschnuppe

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Dann kannst Du jederzeit nach Frist halt kündigen. Urlaub wird dann automatisch abgewickelt vom AG.


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