Galaxy
Hallo, Da ich einen neuen AG habe, kündige ich frühzeitig meine Elternzeit bzw bei meinem alten AG während der Elternzeit. Eigentlich wäre geplant, dass ich ab Oktober, nach 14 Monaten Elternzeit (beantragt habe ich 2 Jahre) wieder bei meinem alten AG anfange. Kann mein jetziger AG mich an der Kündigung hindern? Kann ich im Kündigungsschreiben irgendwie mit einbringen, dass er mir meinen Resturlaub auszahlen soll? Danke
Hallo, das können Sie machen, IN der EZ gelten die vertraglichen/gesetzlichen Pflichten, zum ENDE sind es 3 Mo Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Welche Kündigungsfristen stehen denn im Vertrag ?
Galaxy
4 Wochen zum Monatsende..... Was ist wegen der Formulierung mit dem Urlaub?
Sternenschnuppe
Dann kannst Du jederzeit nach Frist halt kündigen. Urlaub wird dann automatisch abgewickelt vom AG.
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit