Mitglied inaktiv
HAllo Frau Bader Hoffe das die frage nicht zu spezifisch wird.Es geht um KU das KInd wohnt in Niedersachsen der Vater wohnt in NRW.MAl beruft er sich auf die bestimmungen des OLGs Hamm und dann wieder auf die des OLGs oldenburg.Jenachdem wie es ihn an besten gefällt. Oder richten sich die Amtsgerichte nicht nach den OLGbestimmungen in sachen KU? gruß delphine
Hallo, richtet sich nach dem Wohnort des Kindes. Fragen Sie dort mal nach, welche angewendet werden. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit