natascha74
Guten Tag Frau Bader und alle die diese Frage lesen. Wir leben vom KV getrennt - ich versuche soweit wie es geht alles selbst zu finanzieren, ohne auf Hilfe durch Dritte zu bestehen. (Amt etc.) 1. Eine Freundin sagte mir, dass der KV sich bei aussergewöhnlichen Sachen (Klassenfahrt, Schulkleidung, etc.) beteiligen MUSS! Ist das richtig? 2. Habe mir für eine Arztbehandlung der Kinder einen KV geben lassen. es handelt sich hierbei natürlich um die IGEL-Leistungen. Ich erachte dies für sinnvoll, da es auf lange Sicht betrachtet sinvoller für die Kinder ist - mit weniger Schmerzen verbunden und qualitativ hochwertiger und langlebiger ist, als die "Normale" Ausführung, die die GKV übernimmt. Wenn der KV dem Sinn und Zweck auch zustimmen sollte - ist er dazu verpflichtet ein Teil, max. die Hälfte zu tragen. Oder läuft dies alles auf freiwilliger Basis ab? Hatte bis jetzt solche Sachen auch immer selbst bezahlt. Wäre über jegliche Information sehr dankbar. Natascha
Hallo, 1. Bei diesem Sonderbedarf handelt es sich um einen unregelmäßigen, außerordentlich hohen Bedarf, der überraschend und der Höhe nach nicht einschätzbar war. Nach hM gehören Klassenfahrten dazu, Kleidung nicht 2. Da Igel-Leistungen med. nicht unbedingt notwendig sind (sonst würde die Kasse ja zahlen) muss der KV auch nicht zahlen. Es sei denn, es besteht med. Notwendigkeit Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
klassenfahrt wir meist abgelehnt und zählt nicht zum sonderbedarf. guck mal hier eine liste http://www.scheidung-online.de/sonderbedarf.htm
Hallo, nach hM gehören Klassenfahrten zum Sonderbedarf. Ganz viele Urteile dazu hier: www.famrb.de/informativ_abc_tabelle_internet.rtf Liebe Grüsse, NB
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