Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Können Sie mir einen Rat geben?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Können Sie mir einen Rat geben?

Mitglied inaktiv

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Hallo, mein Exmann muss Unterhalt für zwei Kinder bezahlen. Nun ist er selber nochmal Vater von Drillingen geworden und hat mir heute mitgeteilt, das er mir schon gleich Unterhalt so überwiesen hat, wie er es sich selber ausgerechnet hat, laut irgendeiner Tabelle (eben wegen den Drillingen). Er hat aber die Geburtsurkunden der Kinder auch heute dem Jugendamt zugesandt, damit genau berechnet werden kann .Darf er aber selber den Unterhalt ausrechnen und mir das so überweisen, wie er es getan hat. Oder darf er das erst, wenn genau vom Amt alles berechnet wurde. Oder ab wann gilt sowas? Oder darf er da überhaupt selber was entscheiden oder ausrechnen? LG Sabine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, lassen Sie sich auf jeden Fall von einem Anwalt den Betrag ausrechnen! Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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So einfach ist das nicht... Wer hat denn damals den Unterhalt in der bisherigen Höhe festgelegt? Wenn darüber eine Urkunde oder ein richterliches Urteil besteht, so muß er erst Mal voll weiterzahlen und kann auf Abänderung klagen. Ist es eine private Einigung gewesen, dann gilt diese auch, bis man sich wie3der geeinigt hat. Bei der zweiten variante mußt Du ihn aber unverzügich in Teilverzug setzen. Dein Ex meinte wohl die "Düsseldorfer Tabelle", aber sie ist nur eine Richtungsweise, keine gesetzliche Regelung und auch kein Gebetbuch :-) Viele Grüße Désirée IANAL!


Mitglied inaktiv

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Hallo Desiree, schön dass Du mir geantwortet hast. Also der Unterhalt ist gerade erst neu vom Jugendamt festgelegt worden, richtig mit Unterhaltsurkunden, also mit allem drum und dran, weil er jetzt arbeitsmäßig viel weniger verdient. Deswegen hat er jetzt auch die Geburtsurkunden der Drillinge hier zum Jugendamt gesendet, damit das wieder neu festgelegt wird, eben wegen der Kinder. Aber er selber hat schon mal so im voraus ausgerechnet was mir jetzt zusteht und mir das auch nur überwiesen. Er meinte, das wird auch vom Amt so ausgerechnet und da überweist er mir lieber gleich die Beträge, sonst muss ich ihm das zurückzahlen. Also ich weiß nicht so recht. Gruß Sabine


Mitglied inaktiv

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Da hat er Pech gebat... Ich schätze, Du hast eine sofort vollstreckbare Urkunde... Nun, dann muß er solange jetzt den dort enthaltenen Unterhalt zahlen, bis eine neue ausgestelt ist. Wobei auf der anderen aseite: er hat nur 3 Mäuler mehr zu stopfen, das ist "übel" genug... ICH würde ihm einen Kompromiß anbieten.Für die Zeit, bis die Urkunde geändert ist. Wenn nicht, dann kannst Du sofort vollstrecken, und das wird teuer / bitter für ihn... ... er darf es sich raussuchen :-) Denn: er kann da gar nix ausrechnen, das macht dann schon das Jugendamt.Zumal in diesem Fall dann sogar ein Mangefall vorliegen könnte bei sovielen Unterhaltsberechtigten... Viele Grüße Désirée


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