sussi801
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin vor Jahren aus der Kirche ausgetreten, in der Elterngeldberechnung gab es dementsprechend keine Kirchensteuer. Da ich meine Tochter gerne evangelisch taufen lassen möchte, jedoch nur katholische Paten habe, überlege ich, wieder ein zu treten. Hat dies Auswirkungen auf mein Elterngeld? Muss ich das der Elterngeldstelle melden? Mit freundlichen Grüßen Susanne S.
Hallo, würde ich, denke aber nicht das es Folgen hat. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Verstehe den Sinn nicht. Meine sind getauft und ich bin auch vor Jahren ausgetreten.
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