Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

kindstod

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: kindstod

Mitglied inaktiv

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weiß nicht genau, ob ich hier richtig bin. falls nicht, bitte tip geben, an wen ich mich hier wenden kann. kann über den tod meines ki. schlecht persönlich reden, da ich immer gleich weinen muß. daher i-net besser. was kommt nun auf mich zu ? habe eigentlich elternzeit bis 0306, muß ich mich nun mit meinem AG einigen o. muß er mir wieder gleich vollzeit ermöglichen...? ki.- u. erziehungsgeld muß ich "abmelden", was ist aber mit der ki.zulage (ET-Wohnung)? muß die auch zurückgezahlt werden? vielen dank im voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, mein aufrichtiges Mitgefühl-schlimmer kann es wohl kaum kommen. Der EU wird durch den Tod beenden, reden Sie mit dem Arbeitgeber, er muss Sie wieder volll einstellen.EG wird auch nur bis zu dem letzten Monat gezahlt.Eigenheimzulage wird für 03 gezahlt,im März wird ja der Betrag für 04 ausgezahlt, der ist dann wieder geringer. Ich wünsche Ihnen viel Kraft, Nicola Bader


Mitglied inaktiv

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Oh mein Gott ,mein herzlichsten beileid,ich wünsche Dir viel kraft,als ich das lies müsste ich auch weinen,das ist schrecklich!!!!Stille Grüsse-Katja


Mitglied inaktiv

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Hallo Lissy, mein tiefstes Beileid, soll ich Dir ein paar Links geben zu ebenfalls verwaisten Eltern? Dann Klicke einfach oben auf meinen Namen... Aber jetzt zu deinen Fragen: Ja, Dein AG muß Dich wieder nehmen, spätestens 3 Wochen nach dem Tod deines kleinen Sternchens. im §16 BErzGG steht: (4) Stirbt das Kind während der Elternzeit, endet diese spätestens drei Wochen nach dem Tod des Kindes. Findest Du hier: http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/gesetze.html#para16 Kann ich etwas für Dich tun, außer Dich in den Arm zu nehmen im Geiste? Alles Liebe, Désirée


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