adesso
Sehr geehrte Frau Bader, wir wohnen im 4. Stock in einem Mietshaus (erbaut in den 60er Jahren, München). Unsere Wohnung ist über eine Galerie erreichbar. Diesen Zugang teilen wir mit mehreren Wohnungen. Die Galerie ist mit einem Geländer mit senkrechten Stäben mit einem Abstand von 14cm gesichert - ein Kleinkind passt hier also problemlos durch! Absturzhöhe ist mindestens 10m. Da unsere Tochter bald das Krabbelalter erreichen wird, mache ich mir ziemlich Sorgen um diese Absturzgefahr. Bevor wir beim Vermieter anfragen, würde ich mich gerne erkundigen wie die rechtliche Situation aussieht. Ist ein solch ungenügende Absicherung zulässig? Da wir diesen Zugang teilen, dürfen wir wohl nicht selbsttätig eine Sicherung, z.B. ein Netz anbringen? Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Hallo, wenden Sie sich an das Bauamt. Es gibt DIN-Normen, die so etwas regeln. Hier dürfte die DIN 18065 zu treffen, wonach der Abstand höchsten 12 Zentimeter sein darf. http://treppauf.de/din18065-treppengelaender.htm Dann muss der Vermieter tätig werden. Liebe Grüße NB
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