Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, habe für meine große Tochter im Jahr 2003 einen ablehnenen Kindergeldbescheid bekommen. Einspruch wurde abgelehnt, da ihr eigenes Einkommen (inkl. Sozialabgaben) 7188 € überschritt. Jetzt habe ich erfahren, dass die Sozialabgaben lt. eines Gerichtsbeschlusses abgezogen werden müssen. Dahingehend habe ich einen formlosen Antrag gestellt, mir das Kindergeld doch noch nachzuzahlen. Auskunft der Familienkasse: Sie kriegen keinen neuen Bescheid, sie haben doch damals schon eine Ablehnung bekommen. Als Rechtsmittelbelehrung stand unter dem Ablehnungsbescheid des Einspruchs: Soweit sich hinsichtlich des anspruchszeitraumes für das Kalenderjahr 2003 noch Änderungen ergeben sollten, ist es dem Einspruchsführer unbenommen ggf. erneut bei der Familienkasse Kindergeld zu beantragen. Ist aufgrund dieses Satzes ein erneuter Antrag möglich oder ist das ganze wirklich abgeschlossen und ich kann nichts mehr machen? Mit freundlichen Grüßen Pem
Hallo, ich fürchte, man kann nichts mehr machen. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Berechnung Mutterschutzlohn im Beschäftigungsverbot
- Beendigung Teilzeit während Mutterschutz
- Erbe bei eventuellem Tod des Kindsvater
- Elterngeld für ausländische Eltern
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform